Als im Jahre 2008 das neue Eigenheimrentengesetzt, auch als Wohn-Riester bekannt, verabschiedet wurde, erschien auch ein neues Produkt auf den Markt, der Riester Bausparvertrag. Wie ein gewöhnlicher Riester Vertrag wird auch dieser Vertrag staatlich gefördert.
Dieser Vertrag ist für alle Riester-Förderungsberechtigten, die nicht sofort Wohneigentum erwerben möchte. Mit dem Riester Bausparvertrag werden die Vorteile der Riester Rente und des Bausparens zusammengebracht. Bereits zum Abschluss werden günstige Finanzierungszinsen für den zukünftigen Eigenheimerwerb zugesichert. Zugleich sichert man sich eine staatliche Förderung der Riester Rente mit einem Prozentsatz von durchschnittlich 35 Prozent.
Wurde ein solcher Vertrag abgeschlossen, werden zunächst mindestens sieben Jahre Sparbeiträge in den Vertrag eingezahlt. Gleichzeitig werden neben der Riester Zulage jährlich Zinsen dem Riester Bausparvertrag gutgeschrieben. Die Höhe der Einzahlungen kann in der Ansparphase jederzeit variiert werden. Eine Reduzierung oder auch Aussetzung der Einzahlungen führt jedoch dazu, dass das Bauspardarlehen erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden kann. Auch eine Vorverlegung der Darlehensauszahlung ist nicht möglich.
Ist nun ein ausreichendes Guthaben im Rahmen des Wohn-Riester-Bausparens angespart, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Nun kann über das angesparte Kapital und die Zinsen und Zulagen verfügt werden und bekommt zusätzlich noch ein Bauspardarlehen ausgezahlt. Dieser gesamte Betrag kann nun für die Finanzierung des Eigenheims genutzt werden. Um das aufgenommene Bauspardarlehen zu tilgen, wird in den folgenden Jahren weiterhin in den Riester Bausparvertrag eingezahlt. Für diese Einzahlungen erhält man ebenso die volle Riester-Förderung. Das Riester-Bauspardarlehen muss spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein.
Ist das Rentenalter erreicht, muss diese Form der Wohn-Riester-Rente versteuert werden. Die Besteuerungshöhe richtet sich nach dem Wohnförderkonto.
Sollte das Riester Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen werden, ist es möglich, das Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt zu bekommen. Auch ein Teilbetrag kann in einer Summe entnommen werden.
So gesehen bildet Riesterbausparen auch für Beamte und Akademiker eine sinnvollere Altersvorsorge als günstige Beamtendarlehen sicher schon einmal gegolten haben.
Beim Riester Bausparvertrag gelten die üblichen Einschränkungen für Wohnriester-Immobilien. Dies bedeutet, die Immobilien dürfen frühestens 2008 erworben sein und müssen selbst genutzt werden.