Staatliche Förderung beim Bausparen
Wer Mieter einer Wohnung ist, wird ständig durch Mieterhöhungen belastet, auch sind diese für freie Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt. Da macht es Sinn, mit einem Bausparvertrag unter Ausschöpfung der staatlichen Förderung ein gutes Fundament zum Bau oder Erwerb einer eigenen Immobilie zu schaffen, zumal dies die beste Vorsorge für die spätere Rente darstellt.
Die staatliche Förderung hat hier mehrere Gesichter. Es gibt viele Gründe Wohneigentum anzuschaffen und mit der staatlichen Förderung einen Bausparvertrag abzuschließen. Zum einen schützt man sich gegen Wohnungskündigung und Mieterhöhung, man schafft Platz für die eigene Familie und profitiert von der Wertsteigerung der erworbenen Immobilie. Auch können mit einem Bausparvertrag zukünftige Renovierungen und Umbaumaßnahmen abgefedert werden.
Die staatliche Förderung bietet folgende Möglichkeiten:
Erstens gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie. Wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, können diese sofort auf einen Bausparvertrag überwiesen werden. Auf den Maximalbetrag von 470 Euro kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 9% pro Jahr bekommen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass das zu versteuernde Einkommen für Alleinstehende 25.600 Euro und für Verheiratete von 51.200 Euro nicht übersteigt. Auch dürfen die Gelder aus dem Bausparvertrag innerhalb eine sogenannten Bindungsfrist von 7 Jahren lediglich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken benutzt werden. Den dafür benötigten Antrag erhält man von der Bausparkasse und muss ihn bei den zuständigen Finanzbehörden einreichen.
Zweitens sieht die staatliche Förderung auch eine Wohnungsbauprämie vor. Diese kann jeder ab einem Alter von 16 Jahren erhalten. Die Einzahlungen von 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 8,8% Wohnungsbauprämie honoriert.
Drittens gibt es die staatliche Förderung auch auf einen Riester-Sparvertrag. Dieser sieht folgendermaßen aus:
Wer als Förderberechtigter anerkannt ist, kann eine Grundzulage von 154 Euro und zusätzlich für jedes Kind eine sogenannte Kinderzulage von 185 Euro bekommen. Als Basis für die Berechnung dient das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Vier Prozent davon müssen auf einen zertifizierten Bausparvertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro.